Lockerungen ab Montag, 07.06.21

  • Proben für Laienmusikensembles in geschlossenen Räumen und im Freien sind jeweils ohne Teilnehmerbegrenzung möglich. Die zulässige Teilnehmerzahl steht in abhängigkeit der verfügbaren Fläche in Bezug auf die Mindestabstände. Eine Testpflicht gilt nur noch bei einer Inzidenz über 50 (Ausnahmen: Geimpfte und Genesene).
  • Die Abstände zwischen den Musiker betragen mindestens 1,50 Meter, in Blasrichtung des jeweiligen Instrumentes vergrößert sich der Abstand auf 2,00 Meter. Bei Querflöten muss ein Abstand von 3,00 Metern nach vorne eingehalten werden.
  • Durchgeführte Coronatests an Schulen werden am gleichen Tag auch z.B. für Teilnahmen an Proben anerkannt.
  • Instrumental- und Gesangsunterricht als Gruppenunterricht in Präsenzform wird zugelassen.
  • Vereinssitzungen sind bei einer Inzidenz von 50 bis 100 drinnen bis 25 Personen und draußen bis 50 Personen möglich. Für nicht Geimpfte bzw. Genesene gilt eine Testpflicht. Die Testpflicht entfällt bei einer Inzidenz von unter 50. Die zulässige Personenzahl beträgt hier max. 50 Personen indoor und 100 Personen outdoor.

Die aktuellen Veröffentlichungen sind unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/ zu finden.